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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00 (https://dejure.org/2002,13576)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 (https://dejure.org/2002,13576)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 (https://dejure.org/2002,13576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1142 (Ls.)
  • DÖV 2002, 963
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1998 - 1 M 135/97

    Sondernutzung; Sperrung; Öffentlicher Verkehr; Polizeiliche Generalklausel;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Somit fällt jede Unterbindung der Ausübung des Gemeingebrauchs anderer unter den Begriff der Sondernutzung (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11.11.1998 - 1 M 135/97 -, NordÖR 1999, 85 = DÖV 1999, 259).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279; vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    § 4 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 galt allerdings nur für neue bzw. neu herzustellen de öffentliche Straßen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000, 543, 544; Sauthoff, a.a.O.; Zörner, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 6/97

    Verkehrssicherungsanspruch; Ausbau einer Straße; Anliegergebrauch;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279; vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    § 4 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 galt allerdings nur für neue bzw. neu herzustellen de öffentliche Straßen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000, 543, 544; Sauthoff, a.a.O.; Zörner, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 1 B 4.16

    Öffentlichkeit einer Straße nach dem Recht der DDR

    Dabei kann dahinstehen, ob die erstmals mit § 3 Abs. 3 StrVO-DDR 1974 geschaffene Kategorie der betrieblich-öffentlichen Straße auch für - wie hier - damals bereits bestehende (allgemein-) öffentliche Straßen als neue Straßengruppe eingeführt werden sollte (so wohl OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 - juris Rn. 62 Mitte), wozu es jedenfalls in Zweifelsfällen (vgl. Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, LKV 2000, 526, ) gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO-DDR 1974 eines Ratsbeschlusses der Gemeinde bedurft hätte, oder ob die vorhandenen öffentlichen Straßen nach § 3 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 weiterhin öffentlich bleiben und nicht nachträglich beschränkt werden sollten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2005 - OVG 1 S 118.05 - juris Rn. 20; Sauthoff, öffentliche Straßen 2. Aufl. 2010, Rn. 130 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

    Bei der Prüfung, ob eine Straße gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 StrWG M-V nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt, ist jeweils der für den maßgebenden historischen Zeitpunkt zu ermitteln, welche Anforderungen nach dem damals geltenden Recht zu erfüllen waren (OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, juris Rn. 50).

    Auf die Frage einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung kommt es nicht an, da dieses Institut durch § 3 Abs. 2 Satz 1 StrVO-DDR 1957 obsolet geworden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, juris Rn. 59).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

    Es gab somit innerhalb der ausschließlich aus den oben genannten Sicherheitsgesichtspunkten veranlassten Beschränkungen - straßenrechtlich - eine "unbeschränkte" Öffentlichkeit (vgl. OVG MV, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 - juris Rn. 57; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl., Rn. 150).

    Mit dieser Zielsetzung des § 3 Abs. 3 StrVO 1974, den Begriff der öffentlichen Straße auf den verkehrsrechtlichen Straßenbegriff auszudehnen, wäre es unvereinbar, eine vor 1975 uneingeschränkt der öffentlichen Nutzung zugängliche kommunale Straße fortan als "nur" betrieblich-öffentlich zu klassifizieren und damit nachträglich zu beschränken (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 1 S 29/20 - juris Rn. 18, m.w.N.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl., Rn. 144; a.A. offenbar OVG MV, Beschluss vom 13. Februar 2002, a.a.O. Rn. 62).

  • VG Schwerin, 05.06.2019 - 7 A 3906/17

    Beseitigung eines Weges, dessen Öffentlichkeit zwischen den Beteiligten streitig

    Dabei sind diejenigen Vorschriften maßgeblich, unter denen die Straße erstellt bzw. von der Öffentlichkeit benutzt wurde (OVG Greifswald, B. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 - NordÖR 2002, 324 = LKV 2003, 143).

    Für den vorliegend maßgeblichen Altbestand war mithin gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 allein ausschlaggebend, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dieser Benutzung seitens des Rechtsträgers bzw. des Eigentümers nicht widersprochen wurde (OVG Greifswald, Beschluss vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 juris; Urteil vom 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris; Beschluss vom 09.12.2013 - 1 L 302/11 -, juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05

    Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges

    Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).

    Nach ganz überwiegender Ansicht, die sich die Kammer zu eigen macht, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 so zu verstehen, dass damit über die bloße Definition der Wesensmerkmale öffentlicher Straßen hinaus die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen weiterhin diesen Status behalten sollten (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000 543; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004, a. a. O.;Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

    Dabei sind diejenigen Vorschriften maßgeblich, unter denen die Straße erstellt bzw. von der Öffentlichkeit benutzt wurde (OVG Greifswald, B. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 - NordÖR 2002, 324 = LKV 2003, 143).
  • OLG Naumburg, 27.10.2003 - 1 U 58/03

    Zum Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit aufgrund

    Das entscheidende Indiz für die Öffentlichkeit einer Straße war danach deren öffentliche Nutzung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 13.02.2002, 1 L 151/00, LKV 2003, 143 ff; Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, LKV 2000, 526, 527; Wiese, "Rückständiger Grunderwerb, GuG 1998, 1, 2 f. m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05

    Versammlung in Halbe am 12. November 2005

    Diese Widmungsfiktion bringt zum Ausdruck, dass der sich nach bisherigem Recht ergebende Bestand der öffentlichen Straßen fortbestehen und übergeleitet und nicht nachträglich abweichend beurteilt werden soll (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 143 [144] zu der entsprechenden Vorschrift des § 62 Abs. 1 Satz 1 MVStrG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

    Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die fragliche Fläche, die nach den Ausführungen der Antragsgegnerin bereits vor 1957 den Charakter eines unbefestigten Weges hatte, von einem nicht näher bestimmten Personenkreis als faktischer Verbindungsweg (vgl. dazu OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, NordÖR 2002, 324) zwischen den Straßen "D-Weg" und "E-Teich" genutzt wurde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 1 L 114/12

    Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich

    Eine solche umfassende Widmung liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, juris) zu alt-öffentlichen Straßen vor.
  • VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14

    Straßenbaubeitrag: Einbeziehung von Anliegergrundstücken in den Vorteilsausgleich

  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 106.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2010 - 1 M 176/10

    Gemeindestraße; Gehwegerneuerung; Abwehranspruch eines Anliegers

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
  • VG Schwerin, 20.01.2011 - 2 A 2151/06

    Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückbau einer Erschließungsstraße

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 216.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

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